Drohnen Plaketten

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Die Drohnenplakette muss den Namen und die Anschrift des Besitzers der Drohne aufführen. Aber auch weitere Angaben, wie zum Beispiel eine Telefonnummer, können die Besitzer der Drohnen nach Belieben ergänzen, damit ein potentieller Finder schnell mit dem Eigentümer des Flugobjekts in Kontakt treten kann. Natürlich reicht es gemäß der offiziellen Drohnenverordnung nicht aus, die Flugobjekte mit einem Kunststoff- oder gar einem Pappschild zu bestücken. Die Plaketten, die gut lesbar an den Drohnen angebracht sein müssen, müssen aus einem feuerfesten und hitzebeständigen Material bestehen.

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